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Sie haben einen Schatz gefunden...?Von
einem Schatzfund spricht man wenn eine Sache so lange verborgen gelegen hat, dass sein ursprünglicher
Besitzer nicht mehr zu ermitteln ist.
Alle Bundesländer außer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben das Schatzregal. Dies ist vereinfacht gesagt ein Gesetz welches Schatzfunde, und dazu zählen in erster Linie Bodenaltertümer, dem Land zuspricht. Je nachdem welche Art von Schatzregal vorherrscht besteht in manchen Ländern die Verpflichtung den Finder entsprechend zu entschädigen in den anderen Ländern geht der Finder gänzlich leer aus (völlige Enteignung). Wissenswertes über die rechtliche Situation bei einem bedeutenden Schatzfund und was man bei vor einer Fundmeldung unbedingt beachten sollte erfahren Sie hier:
Wichtige Informationen für SchatzfinderSchlagwortsuche...Durchsuchen Sie die Datenbank bei www.altertumsforschung.de nach Themen Ihrer Wahl: Bitte nur einen Begriff eingeben (z.B. Kelten, Römer, Detektor).Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen mit dem Ziel Bodendenkmale zu entdecken in der Regel genehmigungspflichtig sind (Denkmalschutzgesetz). |
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